OFD Düsseldorf - Verfügung vom 26.11.2003
S 2378

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 26.11.2003 (S 2378) - DRsp Nr. 2008/87205

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 26.11.2003 - Aktenzeichen S 2378

DRsp Nr. 2008/87205

§ 41 b EStG; Amtliche Bekanntmachung über die Ausschreibung und Einsendung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2002

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarten und der besonderen Lohnsteuerbescheinigungen) für 2002 auszuschreiben.

Bis zum 31. Dezember 2003 sind die Lohnsteuerbescheinigungen, soweit sie nicht den Arbeitnehmern ausgehändigt worden sind, dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.

Besondere Lohnsteuerbescheinigungen sind bei den Finanzämtern kostenlos erhältlich.

Die Arbeitnehmer, die ihre Lohnsteuerkarte(n) 2002 nicht für die Einkommensteuererklärung 2002 benötigen, haben ebenfalls ihre Lohnsteuerkarte(n) 2002 bis zum 31. Dezember 2003 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte 2002 ausgestellt hat.