Steuerpflichtige Einnahmen aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds gelten zum Ende des Geschäftsjahres als zugeflossen (§
Die thesaurierten Erträge unterliegen aber erst bei Verkauf oder Rückgabe der Anteile der Kapitalertragsteuer (§
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG kann die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt.
Daher muss bei Anrechnung der Kapitalertragsteuer regelmäßig geprüft werden, ob die thesaurierten Erträge in den Vorjahren steuerlich erfasst wurden.
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