Erlass des TFM vom 02.01.2003 - S 2295 A - 12/03 - 201.2
OFD - Rdvfgen. vom 12.06.2002 und 19.07.2002 - S 2295 A - 08 - L 222
Anlagen: | Bescheinigungsmuster bis 31.03.2003 |
Bescheinigungsmuster ab 01.04.2003 |
Nach § 188 Abs. 4 SGB III kann ein Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt mit Zustimmung des Arbeitsamts an ein Kreditinstitut abtreten (Vorfinanzierung). Das Insolvenzgeld wird in diesen Fällen an das Kreditinstitut ausgezahlt.
Die bisherige Auffassung der Arbeitsverwaltung, dass im Falle der Vorfinanzierung § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht einschlägig sei und deshalb keine Bescheinigungen nach § 32b Abs. 3 EStG über vorfinanziertes Insolvenzgeld i.S.d. § 188 Abs. 4 SGB III durch die Arbeitsämter erstellt würden, wurde aufgegeben. Eine Klarstellung über die Zurechnung und Bescheinigungserteilung an den Arbeitnehmer über vorfinanziertes Insolvenzgeld im § 32b EStG wird angestrebt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|