OFD Erfurt - Verfügung vom 19.12.2003
S 7117 A - 05 - L 243

OFD Erfurt - Verfügung vom 19.12.2003 (S 7117 A - 05 - L 243) - DRsp Nr. 2008/87403

OFD Erfurt, Verfügung vom 19.12.2003 - Aktenzeichen S 7117 A - 05 - L 243

DRsp Nr. 2008/87403

§ 3 a UStG; Ort der Leistung für Güteüberwachungen von Mineralstoffen im Straßenbau

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte mit Urteil vom 14.10.1999 (- 5 K 328/95; veröffentlicht in den EFG 2001 S. 935 ff.) entschieden, dass die Prüfungs- und Überwachungstätigkeit eine umfassende einheitliche Leistung eigener Art darstellt und weder eine Sachverständigen- noch eine Ingenieurleistung ist.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Prüfstellen wurde während der Sitzung V/03 der Umsatzsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtert.

Entgegen der Entscheidung des Finanzgerichts vertraten die Sitzungsteilnehmer mehrheitlich die Auffassung, dass es sich bei den Leistungen für Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau um Ingenieurleistungen handelt.