OFD Erfurt - Verfügung vom 19.12.2003
S 7221 A - 10 - L 243

OFD Erfurt - Verfügung vom 19.12.2003 (S 7221 A - 10 - L 243) - DRsp Nr. 2008/87404

OFD Erfurt, Verfügung vom 19.12.2003 - Aktenzeichen S 7221 A - 10 - L 243

DRsp Nr. 2008/87404

§ 12 UStG; Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei dem Verkauf von Heißwasser aus einem Automaten

An das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde die folgende Frage gerichtet: „Welcher Umsatzbesteuerung unterliegt der Verkauf von heißem Wasser aus einem Heißgetränkeautomaten, der innerhalb eines Betriebes zu Versorgung der Beschäftigten aufgestellt ist?”

Das BMF vertritt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von heißem Wasser unter den nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.