Veranstalter von Wochenmärkten behandeln ihre Umsätze unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 31.05.2001,BStBl 2001 II S. 658 (Nutzungsüberlassung von Sportanlagen) und das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 17.04.2003, BStBl 2003 I S. 279 insgesamt steuerfrei. In dieser Sache ist ein Verfahren vor dem hessischen Finanzgericht anhängig, über das die
Die OFD bittet folgende Auffassung zu vertreten:
Die Grundsätze des o.a. BFH-Urteils gelten nicht nur für die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, sondern auch für andere Anlagen mit vorhandenen Betriebsvorrichtungen. In Tz. 16 des o.a. BMF-Schreibens werden beispielhafte Anwendungsfälle aufgezählt. Eine einheitliche, steuerfreie Leistung liegt aber bei einer Grundstücksvermietung dann nicht vor, wenn Zusatzleistungen mit - aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers - eigenständigem wirtschaftlichen Gewicht vereinbart sind. Diese sind gemäß Tz. 17 des BMF-Schreibens umsatzsteuerrechtlich separat zu behandeln.
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