OFD Erfurt - Verfügung vom 27.11.2003
S 7168 A - 08 - L 242

OFD Erfurt - Verfügung vom 27.11.2003 (S 7168 A - 08 - L 242) - DRsp Nr. 2008/87338

OFD Erfurt, Verfügung vom 27.11.2003 - Aktenzeichen S 7168 A - 08 - L 242

DRsp Nr. 2008/87338

§ 4 UStG; Befreiung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken usw. (§ 4 Nr. 12 UStG); ; Umfang der Steuerpflicht bei der Vermietung von Standflächen für Wochen-, Jahr- und Flohmärkte OFD Erfurt vom 25.02.2000 - Az. s.o.

Veranstalter von Wochenmärkten behandeln ihre Umsätze unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 31.05.2001,BStBl 2001 II S. 658 (Nutzungsüberlassung von Sportanlagen) und das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 17.04.2003, BStBl 2003 I S. 279 insgesamt steuerfrei. In dieser Sache ist ein Verfahren vor dem hessischen Finanzgericht anhängig, über das die DMG Marktgilde e.G. ihre Mitglieder in ihrer Hauszeitung „Der Wochenmarkt” informiert hat.

Die OFD bittet folgende Auffassung zu vertreten:

Die Grundsätze des o.a. BFH-Urteils gelten nicht nur für die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, sondern auch für andere Anlagen mit vorhandenen Betriebsvorrichtungen. In Tz. 16 des o.a. BMF-Schreibens werden beispielhafte Anwendungsfälle aufgezählt. Eine einheitliche, steuerfreie Leistung liegt aber bei einer Grundstücksvermietung dann nicht vor, wenn Zusatzleistungen mit - aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers - eigenständigem wirtschaftlichen Gewicht vereinbart sind. Diese sind gemäß Tz. 17 des BMF-Schreibens umsatzsteuerrechtlich separat zu behandeln.