Bedienstete fremder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen genießen während ihres (dienstlichen) Aufenthalts in Deutschland bestimmte Vorrechte und Immunitäten, die sich insbesondere aus den folgenden Übereinkommen ergeben:
Für Diplomaten und deren Gefolge das
Für Berufskonsuln und deren Gefolge das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (
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