OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2022
S 7107 A-005-St 110.2

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.02.2022 (S 7107 A-005-St 110.2) - DRsp Nr. 2022/80469

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.02.2022 - Aktenzeichen S 7107 A-005-St 110.2

DRsp Nr. 2022/80469

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit

Unterschiedliche Faktoren wie die demografische Entwicklung, die knapper werdenden finanziellen Ressourcen, die europäische Integration, die Globalisierung der Weltmärkte und die fortschreitende Technologisierung erschweren in zunehmendem Maße die kommunale Handlungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund praktizieren Landkreise, Städte und Gemeinden seit Jahren in vielen Aufgabenbereichen eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ).

Unter Anwendung des § 2b UStG können Leistungen im Rahmen der IKZ der Umsatzbesteuerung unterliegen. Im Folgenden wird daher auf die umsatzsteuerliche Behandlung einiger in diesem Zusammenhang auftretender Konstellationen eingegangen. Die Schwerpunkte bilden hierbei die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der einzelnen Formen der IKZ (Tz. I) sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Delegation und Mandatierung (Tz. II).

I. Umsatzsteuerliche Fragestellungen hinsichtlich der einzelnen Formen der IKZ

Interkommunale Zusammenarbeit kann in verschiedenen Organisationsformen erfolgen, d.h. die Gemeinden können im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Organisationshoheit entscheiden, ob sie sich bei der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtsformen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts bedienen.