OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.2003
S 2741 A - 86 - St II 12

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 07.05.2003 (S 2741 A - 86 - St II 12) - DRsp Nr. 2008/80703

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 07.05.2003 - Aktenzeichen S 2741 A - 86 - St II 12

DRsp Nr. 2008/80703

Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring bei steuerbegünstigten Empfängern

Für die ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring bei steuerbegünstigten Empfängern gelten - unabhängig von dem gesponsorten Bereich (z. B. Sport-, Kultur-, Sozio-, Öko- und Wissenschaftssponsoring) - folgende Grundsätze:

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung oder Einnahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Empfänger hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen beim leistenden Unternehmen behandelt werden. Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. AEAO, Tz. 7 ff. zu § 64 Abs. 1).

Danach liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Körperschaft hinweist.