1.1. Die Behandlung der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist in R 17
1.2. Ergänzend hierzu weist die OFD Frankfurt a. M. ich auf Folgendes hin:
1.2.1. Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 01.01.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:
Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit
Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit
Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
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