OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.02.2003
S 2220 A - 7 - St II 27

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.02.2003 (S 2220 A - 7 - St II 27) - DRsp Nr. 2008/92152

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 10.02.2003 - Aktenzeichen S 2220 A - 7 - St II 27

DRsp Nr. 2008/92152

§ 10a EStG Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für Altersvorsorgebeiträge ab dem Veranlagungszeitraum 2002

Mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26.06.2001 wurde eine neue steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge geschaffen. Dieses Gesetz beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Unterstützung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge, als auch Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge. Mit Schreiben vom 05.08.2002 (BStBl 2002 I S. 767, ESt-Kartei, § 10a EStG, Karte 1) nimmt das BMF ausführlich zu den neuen gesetzlichen Regelungen dieser beiden Bereiche Stellung.

Im Folgenden werden nur die Regelungen zur privaten Altersversorgung dargestellt und deren erstmalige Umsetzung im Rahmen der Veranlagung für den VZ 2002 erläutert. Der erste Teil der Verfügung erläutert die seit dem Jahr 2002 geltenden gesetzlichen Neuregelungen und verschafft einen Überblick über alle Bereiche der Förderung. Der zweite Teil behandelt die technische Abwicklung der Fördertatbestände und erläutert die Aufgaben des Finanzamts.

1. Gesetzliche Grundlagen der privaten Altersvorsorge