OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.07.2017
FG 2026 A - 006 - St 21

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.07.2017 (FG 2026 A - 006 - St 21) - DRsp Nr. 2017/80386

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 10.07.2017 - Aktenzeichen FG 2026 A - 006 - St 21

DRsp Nr. 2017/80386

Videokonferenzen bei finanzgerichtlichen Verfahren in Hessen

Die am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten sowie ihre Bevollmächtigten und Beistände können sich auf Antrag seit dem während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufhalten und dort Verfahrenshandlungen vornehmen. Die mündliche Verhandlung wird dabei zeitgleich in Bild und Ton im Sitzungssaal des Finanzgerichts und an dem Ort übertragen, wo sich die Beteiligten, Bevollmächtigten und Beistände aufhalten (Videokonferenz).

Das Hessische Finanzgericht verfügt in allen Sitzungssälen über Videokonferenzanlagen.

Videokonferenzanlagen stehen derzeit an folgenden Orten zur Verfügung:

  • Steuerberaterkammer Frankfurt - (Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt)

  • Finanzamt Frankfurt am Main II - (Gutleutstraße 122, 60327 Frankfurt)

  • Finanzamt Darmstadt - (Soderstraße 30, 64283 Darmstadt)

  • Finanzamt Fulda - (Königstraße 2, 36037 Fulda)

  • Finanzamt Gießen - (Schubertstraße 60, 35392 Gießen)

  • Finanzamt Wiesbaden II - (Dostojewskistraße 8, 65187 Wiesbaden)

Anträge auf Durchführung einer Videokonferenz sind von den Beteiligten rechtzeitig zu stellen. Das Gericht wird dann bereits im Vorfeld der Ladung zur mündlichen Verhandlung über den Antrag entscheiden und in geeignet erscheinenden Fällen die erforderlichen Terminabsprachen für eine Videokonferenz treffen.