OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.05.2003
S 7270 A - 11 - St I 23

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 15.05.2003 (S 7270 A - 11 - St I 23) - DRsp Nr. 2008/83471

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 15.05.2003 - Aktenzeichen S 7270 A - 11 - St I 23

DRsp Nr. 2008/83471

§ 73 b UStG Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

1 Allgemeines

Mit BMF-Schreiben vom 20.02.2003 - IV B 7 - S 7270 - 2/03 wurde das überarbeitete Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft bekanntgegeben, das über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten soll und in erster Linie für Bauunternehmer bestimmt ist. Die Überarbeitung enthält Anpassungen an die aktuelle Rechtslage (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in § 13 b UStG und Auswirkung des Steuerabzugs auf Bauleistungen auf die Umsatzsteuer) sowie die Umstellung auf den Euro.

Das Merkblatt ist im BStBl 2003 S I S. 174 veröffentlicht. Es liegt den Finanzämtern als USt M 2 Merkblatt Bauwirtschaft vor und kann betroffenen Unternehmern ausgehändigt werden.

2 Sollversteuerung in der Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft führt Werklieferungen und Werkleistungen auf dem Grund und Boden der Auftraggeber im allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen aus.

Die betreffenden Unternehmen versteuern ihre Leistungen regelmäßig nach vereinbarten Entgelten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Die Umsatzsteuer für die erbrachten Werklieferungen bzw. Werkleistungen entsteht daher mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistungserbringung.