OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.10.2003
S 2256 A - 22 - St II 2.08

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.10.2003 (S 2256 A - 22 - St II 2.08) - DRsp Nr. 2008/87011

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.10.2003 - Aktenzeichen S 2256 A - 22 - St II 2.08

DRsp Nr. 2008/87011

§ 23 EStG; Behandlung von geldwerten Vorteilen als Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Gewinns bzw. Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften

Es ist gefragt worden, ob geldwerte Vorteile bei der Veräußerung des vergünstigt erworbenen Wirtschaftsgutes im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes/-verlustes nach § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten zu behandeln sind. Dieser Frage liegt folgender Mustersachverhalt zu Grunde:

Sachverhalt:

Der Steuerpflichtige A ist Arbeitnehmer der X-AG und erhält von dieser nicht handelbare Stock-Options (Aktienoptionsrechte), mittels derer er 10 Aktien der X-AG zu einem festen Basiskurs von je 100,-- € erwerben kann. Im Januar 2002 übt A diese Stock-Options aus und erwirbt 10 Aktien der X-AG zum Preis von je 100,-- € (tatsächlicher Kurs: 150,-- €).

Diese Aktien veräußert er im November 2002 zu einem Kurs von 200,-- € pro Aktie.

Hierzu ist, folgende Auffassung zu vertreten: