OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.2017
S 2198a A - 2 - St 242

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.12.2017 (S 2198a A - 2 - St 242) - DRsp Nr. 2018/80055

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.12.2017 - Aktenzeichen S 2198a A - 2 - St 242

DRsp Nr. 2018/80055

Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des §§ 7h, 10f und 11a EStG; Steuerbegünstigung für Baumaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach § 11a EStG an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung durch die zuständige Gemeindebehörde voraus.

Entsprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

1. Bescheinigungsverfahren

1.1 Beantragung der Bescheinigung

Die Bescheinigung ist objektbezogen zu beantragen. Für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume sind grundsätzlich jeweils eigenständige Bescheinigungen auszustellen.