OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.09.2022
S 2149 A - 047 - St 21

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 27.09.2022 (S 2149 A - 047 - St 21) - DRsp Nr. 2023/80018

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 27.09.2022 - Aktenzeichen S 2149 A - 047 - St 21

DRsp Nr. 2023/80018

Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG - Anlage 13a 2022 und Anlage AV 13a 2022

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage 13a und Anlage AV13a und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2022 bekannt.

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt. Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Dieses wird nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Die Anlage AV13a ist notwendiger Bestandteil der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.

Auf Antrag kann das Finanzamt nach § 150 Absatz 8 AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind in diesen Fällen die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden.