OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.10.2003
S 7198 A - 1/86 - St I 2.20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 28.10.2003 (S 7198 A - 1/86 - St I 2.20) - DRsp Nr. 2008/87213

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 28.10.2003 - Aktenzeichen S 7198 A - 1/86 - St I 2.20

DRsp Nr. 2008/87213

§ 9 UStG; Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken für teils unternehmerische Zwecke, teils Wohnzwecke und teils nichtunternehmerische Zwecke

I § 9 Absatz 1 UStG

1 Allgemeines

Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn der Mieter ein Unternehmer ist und die Vermietung für dessen Unternehmen erfolgt. Von der Steuerbefreiung ist die Vermietung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), ausgenommen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG).

Ein optionsfähiger Umsatz kann auch dann vorliegen, wenn das Grundstück oder der Grundstücksteil vom Mieter nicht nur für unternehmerische, sondern, auch für nichtunternehmerische Zwecke genutzt wird. Die Option wird aber nur insoweit wirksam, als die Vermietungsleistung für den unternehmerischen Bereich des Mieters bestimmt ist. Dies gilt auch dann, wenn nach den getroffenen Mietvereinbarungen von einer einheitlichen Vermietung ausgegangen werden soll.

2 Teilbarkeit der Leistung

  1. 2.1