OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 31.01.2017
S 3900 A - 009 - St 119

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 31.01.2017 (S 3900 A - 009 - St 119) - DRsp Nr. 2017/80171

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 31.01.2017 - Aktenzeichen S 3900 A - 009 - St 119

DRsp Nr. 2017/80171

Anwendung der Kleinbetragsverordnung auf Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen

Nach § 1 der Kleinbetragsverordnung sind Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen nur dann zu ändern oder berichtigen, wenn die Abweichung von der bisherigen Festsetzung

  1. für Steuern, die vor dem entstanden sind, mindestens 10 € beträgt,

  2. für Steuern, die nach dem entstanden sind bzw. entstehen,

  3. #

    bei einer Änderung/Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen mindestens 10 € beträgt oder

  4. #

    bei einer Änderung/Berichtigung zuungunsten des Steuerpflichtigen mindestens 25 € beträgt.

Im Festsetzungsprogramm für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Änderung der Grenzbeträge ab bereits umgesetzt.