OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 31.07.2017
S 2334 A - 133 - St 211

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 31.07.2017 (S 2334 A - 133 - St 211) - DRsp Nr. 2018/80346

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 31.07.2017 - Aktenzeichen S 2334 A - 133 - St 211

DRsp Nr. 2018/80346

Lohnsteuerliche Behandlung des Schülertickets Hessen bei Erstattung/Anschaffung durch den Arbeitgeber

Im Rahmen der Initiative Mobiles Hessen 2020 wird mit dem neuen Schuljahr 2017/2018 (ab ) das „Schülerticket Hessen” in Form eines eTickets eingeführt.

Nutzungsberechtig sind:

  • Schülerinnen und Schüler

  • Auszubildende

  • Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende

  • Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

mit einem Wohnsitz, Ausbildungsplatz oder einer Schule in Hessen.

Es ermöglicht den Berechtigten für 365 € die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für die Dauer von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in ganz Hessen zu nutzen. Die Zahlung des Tickets kann in einem Betrag oder in 12 Monatsraten (je 31 €) erfolgen. Im Abonnement verlängert sich die Gültigkeit des Tickets bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate. Das Schülerticket Hessen gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte (sog. „eTicket Hessen”) gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außerdem können auf der Karte mehrere Fahrkarten gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden.