OFD Hannover - Verfügung vom 03.01.2003
S 2532- 134 - StO 221

OFD Hannover - Verfügung vom 03.01.2003 (S 2532- 134 - StO 221) - DRsp Nr. 2008/83042

OFD Hannover, Verfügung vom 03.01.2003 - Aktenzeichen S 2532- 134 - StO 221

DRsp Nr. 2008/83042

Erklärungsvordrucke für die Einkommensteuerveranlagung 2002 sowie die gesonderte - und einheitliche - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 2002; Versendung der Vordrucke durch die Finanzämter

I. Vordrucke

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2002 sowie der Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 2002 sind folgende Vordrucke hergestellt worden:

1. ESt 1 - Öffentliche Aufforderung -
2. ESt 1 A (sog. Mantelbogen) - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und/oder auf Anwendung personen- und/oder familienbezogener Steuervergünstigungen (für unbeschränkt Steuerpflichtige) -
3. Anlage AUS - für ausländische Einkünfte -
4. Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10 a EStG -
5. Anlage Forstwirtschaft - zur Anlage L für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen -
6. Anlage FW - zur Förderung des Wohneigentums -
7. Anlage GSE - für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit -
8. Anlage KAP - für Einkünfte aus Kapitalvermögen -
9. Anlage Kind - Angaben zu Kindern -
10. Anlage L