OFD Hannover - Verfügung vom 07.02.2003
EZ 1200- 6 - StH 223

OFD Hannover - Verfügung vom 07.02.2003 (EZ 1200- 6 - StH 223) - DRsp Nr. 2008/82853

OFD Hannover, Verfügung vom 07.02.2003 - Aktenzeichen EZ 1200- 6 - StH 223

DRsp Nr. 2008/82853

§ 8 EigZulG (Teil-)Entgeltlicher Erwerb bei einer Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen

Nach Rz. 13 des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996 (BStBl 1996 I 1508 = EStH 2001 Anhang 13 IV) gehörte zu den Erträgen des übergebenen Vermögens auch der Nutzungswert der vom Übernehmer eigengenutzten Wohnung, sodass eine ihrem Wesen nach ertragsbringende Wirtschaftseinheit übertragen wurde und damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vorlag. In diesen Fällen handelte es sich um einen unentgeltlichen Vorgang. Folglich konnte keine Eigenheimzulage gewährt werden.

Der BFH hat dagegen mit Urteil vom 10. November 1999, X R 10/99, BStBl 2002 II S. 653, entschieden, dass zu den Erträgen des übergebenen Vermögens nicht der Nutzungswert der vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung gehört. Sie stellt damit auch keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit dar (ESt-Kartei § 22 EStG Nr. 15 Rzn. 10 und 13).