OFD Hannover - Verfügung vom 07.11.2003
S 7168 - 145 - StH 445

OFD Hannover - Verfügung vom 07.11.2003 (S 7168 - 145 - StH 445) - DRsp Nr. 2008/87212

OFD Hannover, Verfügung vom 07.11.2003 - Aktenzeichen S 7168 - 145 - StH 445

DRsp Nr. 2008/87212

§ 4 UStG; Umfang der Steuerpflicht bei der Vermietung von Standflächen für Wochen-, Jahr- und Flohmärkten

  • Mehrere Finanzämter haben berichtet, dass Veranstalter von Wochenmärkten ihre Umsätze unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 31. Mai 2001,BStBl 2001 II S. 658 und das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 17. April 2003, BStBl 2003 I S. 279, zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, insgesamt steuerfrei behandeln. In dieser Sache ist ein Verfahren vor dem hessischen Finanzgericht anhängig, über das die DMG Markgilde e.G. ihre Mitglieder in ihrer Hauszeitung „Der Wochenmarkt” informiert hat.

    Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:

    Die Grundsätze des o.a. BFH - Urteils gelten nicht nur für die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, sondern auch für andere Anlagen mit vorhandenen Betriebsvorrichtungen. In Tz. 16 des o.a. BMF-Schreibens werden beispielhaft Anwendungsfälle aufgezählt. Eine einheitliche, steuerfreie Leistung liegt aber bei einer Grundstücksvermietung dann nicht vor, wenn Zusatzleistungen mit - aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers - eigenständigem wirtschaftlichem Gewicht vereinbart sind. Diese sind umsatzsteuerrechtlich separat zu behandeln, s. Tz. 17 des BMF-Schreibens.