OFD Hannover - Verfügung vom 17.01.2003
S 7203 - 7 - StH 445

OFD Hannover - Verfügung vom 17.01.2003 (S 7203 - 7 - StH 445) - DRsp Nr. 2008/83443

OFD Hannover, Verfügung vom 17.01.2003 - Aktenzeichen S 7203 - 7 - StH 445

DRsp Nr. 2008/83443

§ 10 Abs. 1 UStG Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Sachprämien

Verlage und andere Unternehmer, die mit Büchern und Schallplatten handeln (Unternehmer), geben ihren Abonnenten für die Anwerbung neuer Kunden Sachprämien. Sie versenden die Prämie auf eigene Kosten an den Abonnenten.

Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Der Abonnent vermittelt einen neuen Kunden, der Unternehmer liefert die Prämie. Der Versand der Prämie ist eine Nebenleistung zur Lieferung der Prämie. Denn der Abonnent hat einen Anspruch auf die Lieferung der Prämie einschließlich ihres Versandes.