OFD Hannover - Verfügung vom 25.03.2003
S 7100 - 478 - StH 443

OFD Hannover - Verfügung vom 25.03.2003 (S 7100 - 478 - StH 443) - DRsp Nr. 2008/83468

OFD Hannover, Verfügung vom 25.03.2003 - Aktenzeichen S 7100 - 478 - StH 443

DRsp Nr. 2008/83468

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Leistungsbeziehungen bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Kraftlahrzeugwerkstätten

Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge regelmäßig darauf untersuchen zu lassen, ob sie sich in technisch vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Dies geschieht auf unterschiedlichen Wegen:

  1. a)

    Der Halter führt das Fahrzeug bei einer Überwachungsorganisation vor,

  2. b)

    Eine Werkstatt führt das Fahrzeug im Auftrag des Halters bei einer Überwachungsorganisation vor.

  3. c)

    Die Überwachungsorganisation führt die Hauptuntersuchung (HU) in der Werkstatt durch. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, verpflichtet sich die Werkstatt gegenüber der Überwachungsorganisation vertraglich, Einrichtungen (z. B. Hebebühnen, Bremsprüfstände usw.) sowie Personal bereitzustellen.