OFD Karlsruhe - Verfügung vom 01.12.2019
ohne-AZ

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 01.12.2019 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2020/80071

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 01.12.2019 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2020/80071

Aktuelle Informationen zum Thema „Gemeinnützigkeit“

1. Auswirkungen des Attac-Urteils

1.1 Was sind die Kernaussagen des Attac-Urteils?

Im Urteil des Bundesfinanzhofs zu "Attac" werden folgende Aussagen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften getroffen:

  • Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Die Tätigkeit der Körperschaft darf weder unmittelbar noch allein auf das politische Geschehen und die staatliche Willensbildung gerichtet sein.

  • Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich politisch dann betätigen, wenn dies der Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke dient.

  • Bei der Förderung der Volksbildung hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung daher auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.