Die kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung zum 01.01.2002 das bisherige Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren durch eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzierung abgelöst. In Baden-Württemberg sind davon die Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Baden in Karlsruhe für den Bereich der evangelischen Kirche und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln in Köln für den Bereich der katholischen Kirche betroffen.
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