OFD Karlsruhe - Verfügung vom 05.01.2012
S 323.3/1 - St 342

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 05.01.2012 (S 323.3/1 - St 342) - DRsp Nr. 2012/80105

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 05.01.2012 - Aktenzeichen S 323.3/1 - St 342

DRsp Nr. 2012/80105

Bewertung Betriebsvermögen und nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Der Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 Abs. 2 BewG, der von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen errechnet wird, beträgt

auf den 02.01.2012: 2,44 Prozent.

Der Basiszins auf den 02.01.2012 ist für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 anzuwenden (BMF v. 02.01.2012; IV D 4 - S 3102/07/10001).

Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen Vermögensbewertung” eingestellt.

Im Auftrag

gez. Hill