Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 ist das Einkommensteuergesetz 2002 (EStG 2002) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 10. 2002, BStBl I S.
Dabei bitte ich folgende Rechtsänderungen bzw. Bearbeitungsweise zu beachten:
1. Steuerfreie Einnahmen
Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
Neuregelung ab 1. 1. 2002
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im Rahmen des § 3 Nr. 12 EStG i.V.m. R 13
Steuerfreiheit
Arbeitnehmertrinkgelder sind rückwirkend ab 01. 01. 2002 steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Auslandsdienstreisen (R 39 Abs. 3
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