OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.10.2003
S 2365 A - 28 - St 323

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.10.2003 (S 2365 A - 28 - St 323) - DRsp Nr. 2008/83412

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.10.2003 - Aktenzeichen S 2365 A - 28 - St 323

DRsp Nr. 2008/83412

§ 39a EStG Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2004; Änderungen für das Jahr 2004

Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2004 sind auf Grund von Änderungen des EStG durch das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds „Aufbauhilfe” (Flutopfersolidaritätsgesetz) vom 19.09.2002 (BStBl 2002 I S. 865) und das Zweite Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BStBl 2003 I S. 3) die nachfolgenden Regelungen bzw. Anpassung der Antragsvordrucke zu berücksichtigten:

1. Berücksichtigung von Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 32 Abs. 4 EStG)

Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist. Der Antragsgrund in Abschnitt B des Vordrucks „LSt 3 ABC/I” bzw. Abschnitt C des Vordrucks „LSt 3 ABC/II” zu Buchstabe a wurde insoweit angepasst.