OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.06.2022
G 1200/54-St 346

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 29.06.2022 (G 1200/54-St 346) - DRsp Nr. 2022/80652

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29.06.2022 - Aktenzeichen G 1200/54-St 346

DRsp Nr. 2022/80652

Feststellung von Grundsteuerwerten; Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 01. Januar 2022

Diese Verfügung konkretisiert die Erklärungspflichten nach § 22 Absatz 1 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG), insbesondere hinsichtlich des steuerbefreiten Grundbesitzes.

Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit der allgemeinen Aufforderung vom 30. März 2022 nach § 22 Absatz 1 des LGrStG zur Abgabe einer Feststellungserklärung ab dem 1. Juli 2022 aufgefordert. Die Frist zur Abgabe endet am 31. Oktober 2022. Diese Aufforderung gilt grundsätzlich allgemein und verpflichtet die Steuerpflichtigen, ihren Grundbesitz in Form des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens oder des Grundvermögens bis zum 31. Oktober 2022 zu erklären.

Als Ausnahme hiervon erhält der bisher im Rahmen der Einheitsbewertung und auch zukünftig nach dem LGrStG vollständig steuerbefreite Grundbesitz von Amts wegen eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2024.

Diese Ausnahme gilt nicht für

  • Dienstwohnungen im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Landesgrundsteuergesetzes.

  • Grundbesitz, bei dem bisher oder zum 1. Januar 2022 neben dem steuerbefreiten auch ein steuerpflichtiger Teil existierte.