Diese Rundverfügung richtet sich an alle mit der Feststellung von Bedarfswerten nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG befassten Stellen. Die Verfügung enthält eine Klarstellung hinsichtlich des Umfangs des Verwaltungsvermögens bei Brauereien und Mineralölunternehmen.
Das Ministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 16.04.2012 - S 3812b A - 447 hinsichtlich der in R E 13b.9 Satz 3 ErbStR 2011 enthaltenen Regelung betreffend der Überlassung von Grundstücken klarstellend auf folgendes hingewiesen:
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