OFD Koblenz - Verfügung vom 18.01.2012
S 2334 A - St 32 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 18.01.2012 (S 2334 A - St 32 2) - DRsp Nr. 2012/80342

OFD Koblenz, Verfügung vom 18.01.2012 - Aktenzeichen S 2334 A - St 32 2

DRsp Nr. 2012/80342

Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens; Verfassungsmäßigkeit der 1 %-Regelung; Ruhenlassen von Einspruchsverfahren aufgrund eines neuen anhängigen BFH-Verfahrens (Az. VI R 51/11)

Die Verfassungsmäßigkeit der 1 %-Regelung für die Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens hat der BFH in der Vergangenheit wiederholt bestätigt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24.02.2000,BStBl 2000 II S. 273). Das FG Niedersachsen kommt in einem neuen Urteil vom 14.09.2011 (Az. 9 K 394/10) zum gleichen Ergebnis. Gleichwohl hält das FG es für erforderlich, die Frage des „Anpassungszwangs” des Gesetzgebers der für die 1 %-Methode erforderlichen Bemessungsgrundlage des „Bruttolistenpreises” zur Ermittlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Vorteils klären zu lassen und hat deshalb in dem Rechtsstreit die Revision zugelassen. Diese ist inzwischen unter dem Az. VI R 51/11 beim BFH eingelegt worden. Sofern sich Steuerpflichtige in Einspruchsverfahren auf das vorgenannte Revisionsverfahren berufen, ruhen diese in einschlägigen Fällen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren. Nicht einschlägig in diesem Sinne sind Fälle der Besteuerung der privaten Nutzungsanteils bei Kraftfahrzeugen des Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).