In den Fällen in denen das Leasinggut dem Leasing-Geber zuzurechnen ist, sind die dem Leasing-Nehmer vom Leasing-Geber gesondert in Rechnung gestellten Nebenkosten (z.B. für Frachten vom Hersteller der Leasingguts zum Leasing-Nehmer oder Installationskosten des Herstellers beim Leasing-Nehmer) beim Leasing-Geber sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig (s. BMF v. 5. 5.1970 - IV B/2 - S 2170 - 4/70). Hieraus hat sich die Frage ergeben, wie in diesen Fällen die Nebenkosten beim Leasing-Nehmer zu behandeln sind.
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