OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.07.2003
S 3191 - 1 - St 275 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 01.07.2003 (S 3191 - 1 - St 275 V) - DRsp Nr. 2008/87353

OFD Magdeburg, Verfügung vom 01.07.2003 - Aktenzeichen S 3191 - 1 - St 275 V

DRsp Nr. 2008/87353

§ 19 BewG; Einheitsbewertung des Grundbesitzes; Bewertung von Kleingartenland und von Kleingartenlauben in Kleingartenanlagen;

Um eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Bewertung der o. g. Grundstücke zu gewährleisten, werden ergänzend zur Bezugsverfügung folgende Bearbeitungshinweise gegeben:

  • Garagen, Schuppen, Ställe und ähnliche Bauwerke sind bei der Berechnung der maßgeblichen bebauten Fläche zu berücksichtigen, auch wenn sie baulich nicht mit der Kleingartenlaube verbunden sind. Voraussetzung ist, dass diese Bauwerke den Gebäudebegriff der gleich lautenden Erlasse zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 31.03.1992 (Bewertungskartei für die neuen Bundesländer B Nr. 4) erfüllen.

    Für die Bewertung dieser Gebäude ist Tz. 4.2.2.3 der gleich lautenden Erlasse zur Bewertung von Gewerbegrundstücken vom 21.05.1993 (Bewertungskartei für die neuen Bundesländer B Nr. 10) entsprechend anzuwenden.

  • Unter einem überdachten Freisitz (= Terrasse) ist eine in das Gebäude integrierte oder unmittelbar daran anschließende befestigte Fläche zu verstehen, die durch das Dach oder Vordach des Gebäudes oder eine andere feste Überdachung in Verbindung mit dem Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt ist.