OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.09.2012
S 1980 - 36 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 11.09.2012 (S 1980 - 36 - St 214) - DRsp Nr. 2013/80085

OFD Magdeburg, Verfügung vom 11.09.2012 - Aktenzeichen S 1980 - 36 - St 214

DRsp Nr. 2013/80085

Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG

Mit Beschluss des FG Düsseldorf vom 03.05.2012 - 16 K 3383/10 F, wurde dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die pauschale Besteuerung von Erträgen aus so genannten ‚intransparenten‘ (inländischen und ausländischen) Investmentfonds nach § 6 InvStG gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 56 EG) verstößt, weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 58 Abs. 3 EG) darstelle. Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Az. C 326/12 geführt.

Zudem ist die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Anteilen an intransparentem Investmentvermögen nach § 6 InvStG ebenfalls Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BFH - Az. VIII R 27/12 (vorausgehend Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 23.05.2012 - 1 K 1159/08).