Mit den Änderungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006, BStBl 2007 I S. 4, ist der § 17 Abs. 7 EStG in das Gesetz aufgenommen worden:
‚(7) Als Anteile i. S. d. Absatzes 1 Satz 1 gelten auch Anteile an einer Genossenschaft einschließlich der Europäischen Genossenschaft.‘
Mangels einer eigenen Anwendungsregelung sind die Änderungen des § 17 EStG durch das SEStEG ab 13.12.2006 in Kraft (Verkündung im BGBl. 2006 I S.
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