OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.03.2003
InvZ 1010 - 23 - St 227 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.03.2003 (InvZ 1010 - 23 - St 227 V) - DRsp Nr. 2008/82862

OFD Magdeburg, Verfügung vom 17.03.2003 - Aktenzeichen InvZ 1010 - 23 - St 227 V

DRsp Nr. 2008/82862

Bescheinigungsverfahren im Rahmen der Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999; Hinweise für die kommunale Bescheinigungspraxis hinsichtlich der Gebiete, die aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem Kerngebiet entsprechen

1. Zweck des Erlasses

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b bzw. § 3 a Abs. 1 Satz 1 Investitionszulagengesetz 1999 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.06.2001, BGBl. 2001 I S. 1018, zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. 2002 I S. 2715), wird eine Investitionszulage unter anderem nur gewährt, wenn der Anspruchsberechtigte durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachweist, dass das Gebäude in einem Gebiet liegt, das aufgrund der Bebauung der näheren Umgebung einem Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - entspricht.

Hierzu ist von Seiten der Finanzverwaltung darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Einzelfällen offensichtlich unzutreffende Bescheinigungen für Bauvorhaben „auf der grünen Wiese” erteilt wurden. Mit diesem Erlass sollen daher für die Bescheinigungspraxis der Kommunen klarstellende Hinweise zur einheitlichen und zutreffenden bauplanungsrechtlichen Einordnung der betreffenden Vorhaben gegeben werden.

2. Vorrang der bauplanungsrechtlichen Vorschriften