Auf Grund der Neuorganisation der Verbandssysteme der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde der bestehende AOK-Bundesverband der Krankenkassen kraft Gesetz zum 01.01.2009 in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Um die Abstandnahme vom Steuerabzug auch für Personengesellschaften im Sinne des § 212 Abs. 1 SGB V zu ermöglichen, wurde durch das Jahressteuergesetz 2010 (
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