Zur bilanziellen Behandlung der Milchprämie wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Milchmarktreform hat zur Senkung der Interventionspreise für Butter geführt. Um diese Preissenkung aufzufangen, erhalten Land- und Forstwirte eine Milchprämie, die vom prämienberechtigten Milcherzeuger bis spätestens 15. Mai 2004 zu beantragen ist (§ 4 Abs. 1 S. 2 MilchPrämV). Nach Abschluss der Kontrolle der Beihilfevoraussetzungen wird die Milchprämie von der Prämienbehörde durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt (§ 8 MilchPrämV). Die Auszahlung der Prämie erfolgt zwischen dem 16. Oktober 2004 und dem 30. Juni 2005. Der Auszahlungszeitraum ist durch Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 festgelegt.
Der Anspruch auf die Zahlung der Milchprämie stellt bei dem Milcherzeuger eine Forderung dar.
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