OFD Münster - Verfügung vom 11.08.2005
S 0170 - 5 - St 13 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 11.08.2005 (S 0170 - 5 - St 13 - 33) - DRsp Nr. 2008/89203

OFD Münster, Verfügung vom 11.08.2005 - Aktenzeichen S 0170 - 5 - St 13 - 33

DRsp Nr. 2008/89203

Mustersatzung für die Errichtung steuerbegünstigter Stiftungen

Die Anerkennung einer Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG setzt u.a. gem. § 60 Abs. 1 AO die Erfüllung der formellen Satzungsmäßigkeit voraus.

Als Anlage veröffentlicht die OFD eine Mustersatzung, die die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erforderlichen satzungsmäßigen Mindestanforderungen enthält.

Sofern - dem FA - in Einzelfällen bei Stiftungen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Satzung obliegt (vgl. hierzu KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H II 2 Tz. 3), ist die formelle Satzungsmäßigkeit unter Beachtung dieser Mustersatzung zu überprüfen.

Die Mustersatzung wird zudem in die KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H 105 eingestellt.

Muster für die Errichtung steuerbegünstigter Stiftungen

(Stand: 15.02.2005)

Teil I: Stiftungsgeschäft

Teil II: Stiftungssatzung

Vorbemerkung

(allgemeine Erläuterungen zu den Mustern)

Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts bedarf zu ihrer Anerkennung eines Stiftungsgeschäfts einschließlich einer zugehörigen Stiftungssatzung.

Die nachfolgenden Muster dienen als Orientierungshilfe zur erleichterten Gründung steuerbegünstigter Stiftungen.