OFD Münster - Verfügung vom 22.07.2005
S 2170 - 118 - St 12 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 22.07.2005 (S 2170 - 118 - St 12 - 33) - DRsp Nr. 2008/89139

OFD Münster, Verfügung vom 22.07.2005 - Aktenzeichen S 2170 - 118 - St 12 - 33

DRsp Nr. 2008/89139

Ertragsteuerliche Behandlung von Prozesskostenfonds

In Berlin ist ein Fonds-Modell bekannt geworden, dessen ertragsteuerliche Behandlung auf Bundesebene erörtert wurde.

Das Fondsmodell soll bundesweit von mehreren Initiatoren angeboten werden. Gegenstand des Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co KG ist die Finanzierung von Prozesskosten Dritter.

Finanziert werden grundsätzlich sämtliche Prozesse, die auf Leistung von Geld oder geldwerten Ansprüchen gerichtet sind. Kommt ein Finanzierungsvertrag zustande, trägt die Gesellschaft sämtliche Kosten des Verfahrens. Den Prozess selbst führt der Kläger als mutmaßlicher Anspruchsinhaber mit einem Anwalt seines Vertrauens. Laut Fondsprospekt muss der Anspruchsinhaber dem Prozessfinanzierer den jeweils aktuellen Prozessstand in Form von Kopien sämtlicher Schriftsätze nebst Anlagen berichten.

Daneben betreibt die Finanzierungsgesellschaft eine aufmerksame Prozessbeobachtung, damit ggf. auf Unvorhergesehenes reagiert werden kann.

Zur regelmäßigen Prüfung der Erfolgsaussichten, Prozessbegleitung und Prozesskostenfinanzierung bedient sich der Fonds eines sog. Geschäftsbesorgers, der bereits am Markt als eingeführter Prozessfinanzierer tätig ist. Dieser Geschäftsbesorger ist der Initiator für das Fondsmodell und Gründungsgesellschafter.