OFD Münster - Verfügung vom 26.07.2005
S 7306 - 70 - St 11 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 26.07.2005 (S 7306 - 70 - St 11 - 32) - DRsp Nr. 2008/89144

OFD Münster, Verfügung vom 26.07.2005 - Aktenzeichen S 7306 - 70 - St 11 - 32

DRsp Nr. 2008/89144

Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten

Seit dem 01.01.1992 gilt die frühere Vereinfachungsregelung zur Aufteilung der Vorsteuer nach dem sog. Bankenschlüssel nicht mehr. Das Bundesamt für Finanzen hat im Benehmen mit dem Finanzamt Frankfurt am Main V ein „Neues Konzept für die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten” erarbeitet, das als Anlage beigefügt ist. Das Konzept enthält Grundsätze der Aufteilung der Vorsteuern. Weitere Einzelheiten zu der dort dargestellten Aufteilungsmethode sollen ausschließlich in den jeweiligen Prüfungsfällen geklärt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Bankenverbänden mit Schreiben vom 12.04.2005 - IV A 5 - S 7306 - 5/05 -, das vom Finanzministerium des Landes Nordrhein - Westfalen mit Erlass vom 20.06.2005 - S 7306 - 6 - V A 4 - übersandt worden ist, mitgeteilt, dass das „Neue Konzept zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten” eine Möglichkeit zur Aufteilung der Vorsteuern im Schätzungswege darstellt. Soweit aufgrund der in einem Einzelfall gegebenen Besonderheiten (z.B. Größe des Kreditinstituts) das vorliegende Konzept für nicht geeignet gehalten wird, sind im Benehmen mit dem für die Umsatzbesteuerung jeweils zuständigen Finanzamt andere Methoden zur Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 4 UStG im Schätzungswege zulässig.