OFD Münster - Verfügung vom 28.12.2010
akt. Kurzinfo Int. St. 5/2009

OFD Münster - Verfügung vom 28.12.2010 (akt. Kurzinfo Int. St. 5/2009) - DRsp Nr. 2011/80007

OFD Münster, Verfügung vom 28.12.2010 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo Int. St. 5/2009

DRsp Nr. 2011/80007

Neuverhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten; Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ab dem VZ 2009

Nach dem am 02.08.2007 in Kraft getretenen Protokoll vom 04.07.2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 09.04.1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (DBA-VAE) wurde das Abkommen um 2 Jahre bis zum 09.08.2008 verlängert.

Gemäß Art. 30 DBA-VAE bleibt das DBA bis zum 31.12.2008 weiter anwendbar.

Da das alte DBA mit den VAE ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr anzuwenden ist und die Unterzeichnung des neuen, bereits am 23. Dezember 2008 paraphierten DBA seinerzeit nicht absehbar war, musste ab dem 01.01.2009 von einem abkommenslosen Zustand mit den VAE ausgegangen werden. Ich hatte Sie daher gebeten, bei Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern in den VAE die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl 1983 I S. 470) zu prüfen.

Am 1. Juli 2010 wurde das neue DBA-VAE unterzeichnet. Danach wird Deutschland zukünftig im Verhältnis zu den VAE die Doppelbesteuerung größtenteils durch die Anrechungsmethode vermeiden. Das DBA soll rückwirkend am dem 01.01.2009 anzuwenden sein.