OFD Münster - Verfügung vom 29.04.2005
S 2729 - 199 - St 13 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 29.04.2005 (S 2729 - 199 - St 13 - 33) - DRsp Nr. 2008/88903

OFD Münster, Verfügung vom 29.04.2005 - Aktenzeichen S 2729 - 199 - St 13 - 33

DRsp Nr. 2008/88903

Umlagezahlungen eines gemeinnützigen Betriebes gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

In einem Einzelfall ist die Frage aufgeworfen worden, in welchem Umfang ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art Umlagezahlungen an die Trägerkörperschaft leisten darf, ohne gegen das Begünstigungsverbot des § 55 Abs. 1 S. 1 AO zu verstoßen und ohne dass die Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft werden.

Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten: