OFD Niedersachsen - Verfügung vom 03.03.2017
S 1978d - 10 - St 243

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 03.03.2017 (S 1978d - 10 - St 243) - DRsp Nr. 2017/80218

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 03.03.2017 - Aktenzeichen S 1978d - 10 - St 243

DRsp Nr. 2017/80218

Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG; Bilanzierungspflicht bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln; Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Einbringung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich, vgl. Randnr. 24.03 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011, BStBl 2011 I, S. 1314 (UmwStE), R 4.5 (6) EStR 2012, H 4.5 (6) Einbringungsgewinn EStH 2015.