OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.01.2010
S 2176 - 113 - St 242

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.01.2010 (S 2176 - 113 - St 242) - DRsp Nr. 2010/80194

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.01.2010 - Aktenzeichen S 2176 - 113 - St 242

DRsp Nr. 2010/80194

Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Folgendes:

Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wird der (Gesellschafter-)Geschäftsführer Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft. Ein mit der übertragenden Kapitalgesellschaft bestehendes Dienstverhältnis geht auf die übernehmende Personengesellschaft über - es endet im steuerlichen Sinne nicht mit der Verschmelzung.

Eine von der Kapitalgesellschaft zugunsten des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist daher von der übernehmenden Personengesellschaft fortzuführen und mit dem Teilwert gem. § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG zu bewerten.

Zusatz der Oberfinanzdirektion Niedersachsen: