OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 02.04.2019
Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 02/2019

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 02.04.2019 (Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 02/2019) - DRsp Nr. 2019/80346

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 02.04.2019 - Aktenzeichen Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 02/2019

DRsp Nr. 2019/80346

Nachweis über die Höhe der Einkünfte im Zusammenhang mit der Beantragung von Baukindergeld

Mit der Zuständigkeit für die Beantragung und Auszahlung von Baukindergeld wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beauftragt.

Voraussetzung für die Gewährung von Baukindergeld ist unter anderem, dass ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschritten wird. Als Nachweis sollen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und - sofern vorhanden - des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden.