OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 16.08.2022
S 2134 b-2021/0001-St 14

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 16.08.2022 (S 2134 b-2021/0001-St 14) - DRsp Nr. 2022/80673

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 16.08.2022 - Aktenzeichen S 2134 b-2021/0001-St 14

DRsp Nr. 2022/80673

Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Bestattungswäldern

In Nordrhein-Westfalen werden immer häufiger Bestattungswälder betrieben. Dabei handelt es sich um Urnenbeisetzungsorte abseits klassischer Friedhöfe in einem zu diesem Zweck bestimmten Waldgebiet. Meist treten hierbei größere Firmen (beispielsweise die RuheForst GmbH, die TrostWald GmbH oder die FriedWald GmbH) auf dem Markt auf, die die Bestattungswälder entweder selbst betreiben oder Verträge mit Betreiberfirmen abschließen und für diese Beratungs- oder Werbedienstleistungen erbringen sowie gegebenenfalls Namensrechte zur Verfügung stellen.

Die Kunden eines Bestattungswaldes zahlen ein Entgelt für die Bestattung sowie für ein Nutzungsrecht für die jeweilige Grabstätte, das für einen vorher bestimmten Zeitraum (meist 99 Jahre) vergeben wird. Die Betreiberfirma des Bestattungswalds zahlt ihrerseits eine Aufwandsentschädigung an die jeweilige Kommune für die Berechtigung, einen Naturfriedhof zu errichten und zu betreiben.

Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.