OFD Nürnberg - Verfügung vom 04.04.2005
S 2221 - 307 / St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 04.04.2005 (S 2221 - 307 / St 31) - DRsp Nr. 2008/88915

OFD Nürnberg, Verfügung vom 04.04.2005 - Aktenzeichen S 2221 - 307 / St 31

DRsp Nr. 2008/88915

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Ermittlung der Erträge bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG

Ausreichend ertragbringendes Vermögen

Wird Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen übertragen, liegt nach den neuen Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 16.09.2004, a. a. O., eine begünstigte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (unentgeltlicher Übergang des Vermögens, Abzug und Ansatz der Versorgungsleistungen als Sonderausgaben bzw. wiederkehrende Bezüge) u. a. nur vor, wenn eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit übertragen wird, deren Erträge ausreichen, um die wiederkehrenden Leistungen zu erbringen (Tz. 7; BMF-Schreiben).

Reichen dagegen die erzielbaren Erträge des übertragenen Vermögens nicht aus, um die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen abzudecken, ist regelmäßig keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern ein (teil-) entgeltliches Rechtsgeschäft anzunehmen (Tz. 7, 49; BMF-Schreiben).

Beweiserleichterung

Bei der Übertragung von Unternehmen besteht jedoch eine nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung dafür, dass die Erträge ausreichen, um die wiederkehrenden Leistungen in der vereinbarten Höhe zu erbringen, wenn das Unternehmen vom Übernehmer fortgeführt wird (Tz. 23; BMF-Schreiben).