OFD Nürnberg - Verfügung vom 04.08.2003
S 2337 - 258/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 04.08.2003 (S 2337 - 258/St 32) - DRsp Nr. 2008/92063

OFD Nürnberg, Verfügung vom 04.08.2003 - Aktenzeichen S 2337 - 258/St 32

DRsp Nr. 2008/92063

§ 3 EStG; Auswirkungen der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors auf die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Feuerwehrleute

1. Allgemeines:

Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl 2002 I S 4621) sind grundlegende Neuregelungen bei geringfügigen Beschäftigungen (400 Euro-Jobs) und Niedriglohn-Jobs (d.h. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt von 400,01 bis einschließlich 800 Euro) ab 1. April 2003 in Kraft getreten. Zu den Einkünften, die zu einer Anwendung der neuen Regelungen führen können, zählen:

  • Entschädigungen gemäß Art. 11 BayFwG für ehrenamtlich tätige Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertreter und gemäß Art. 20 BayFwG für ehrenamtlich tätige Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister

  • Entschädigung für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen gemäß Art. 11 Abs. 2 BayFwG

2. Steuerliche Auswirkungen:

a) Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Anteils: